Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige  Zwecke

 

1. Zweck des Vereins ist

 

a)    die Förderung von Kunst und Kultur

b)   die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken

c)    die Förderung des bürgerlichen Engagements

d)   die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals)

e)    die Förderung der Bildung.

 

                                                                                                                                                              

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

 

a)    gemeinschaftliche und partizipative Kunst- und Kulturprojekte (Film, Theater, Musik, Kunstausstellungen und Kunstveranstaltungen);                                                                                                                             

b)   Schulungen, Seminare, Workshops, moderierte Diskussionen und offene Begegnungen;

c)    Informations- und Vernetzungsevents, persönliche Erzählungen von Vorbildern mit dem Fokus auf persönliche Veränderungsprozesse;

d)   internationalen Austausch, Kooperationen mit Entwicklungsländern, Know-how-Transfer zwischen Entwicklungsländern und Deutschland, Vorträge und Veranstaltungen zur Entwicklungspolitik- und Zusammenarbeit sowie Kunst – und Kulturaustausch.